Kontrollsteuern

Kontrollsteuern
1. Begriff: K. dienen zur Bekämpfung illegaler Steuerzuwiderhandlungen: Eine Steuer gibt Anhaltspunkte für die Erfüllung der Steuerpflicht bei einer anderen.
- 2. Formen: a) Materialsteuer: Bei ihrer Erhebung werden Tatbestände bekannt, die der Verwaltung Hinweise für die Erfüllung der Steuerpflicht bei anderen Steuern bieten.
- Beispiel: Mehrwertsteuer gibt bes. bei Kleinunternehmen Anhaltspunkte auf den Gewinn des Unternehmens.
- b) Zangensteuern: Wirken auf grobe Formen der Steuertäuschung. So kontrolliert die  Erbschaftsteuer nachträglich die Erfüllung der Einkommensteuer des Erblassers.

Lexikon der Economics. 2013.

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